Ein zu 80 % oder mehr betrieblich genutztes Gebäude gehört zur Gänze zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen. Bei untergeordneter Nutzung (weniger als 20 %) ist das Gebäude Privatvermögen, bei einer betrieblich genutzten Fläche von mindestens 20 % bis zu 80 % der Gesamtnutzfläche hat eine Aufteilung zu erfolgen.