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Untergeordnet privat genutztes Betriebsgebäude – Eigenverbrauch, Heft 199/2021

USt 2021, 3 Heft 199 v. 10.9.2021

Ein zu 80 % oder mehr betrieblich genutztes Gebäude gehört zur Gänze zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen. Bei untergeordneter Nutzung (weniger als 20 %) ist das Gebäude Privatvermögen, bei einer betrieblich genutzten Fläche von mindestens 20 % bis zu 80 % der Gesamtnutzfläche hat eine Aufteilung zu erfolgen.

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