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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 199/2021

USt 2021, 4 Heft 199 v. 10.9.2021

Steuerbefreiung für Schutzmasken – Berichtigung

Die Steuerfreiheit für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken (FFP2- und auch Stoffmasken) wurde mit BGBl I Nr. 112/2021 vom 30.6.2021 bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Ausführungen in der August-Ausgabe der USt Aktuell betreffend die Steuerfreiheit für solche Lieferungen und ig Erwerbe vor dem 1.7.2021 sind daher nicht mehr aktuell.

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