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Differenzbesteuerung im Binnenmarkt, Heft 199/2021

USt 2021, 1 Heft 199 v. 10.9.2021

Die Sonderregelungen der Differenzbesteuerung finden sich im § 24 UStG. Dort ist geregelt, dass im Fall der Lieferung von Kunstgegenständen, Antiquitäten, Sammlungsstücken und anderen beweglichen Gegenständen an Wiederverkäufer der Differenzbetrag zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterliegt. Voraussetzung ist, dass die Lieferung an diesen Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet erfolgt und für diese Lieferung Umsatzsteuer nicht geschuldet wird oder die Differenzbesteuerung zur Anwendung kommt.

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