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Elektrofahrzeuge und Umsatzsteuer, Heft 199/2021

USt 2021, 1 Heft 199 v. 10.9.2021

Um die CO2-Belastung zu verringern, gibt es seit 1.1.2016 für Elektrofahrzeuge einen Vorsteuerabzug. Seit 1.1.2020 wurde dieser Vorsteuerabzug auch auf Elektrofahrräder (E-Bikes) ausgeweitet. Nachfolgend werden die wichtigsten umsatzsteuerlichen Bestimmungen betreffend Elektrofahrzeuge kurz dargestellt:

Was versteht man unter Elektrofahrzeugen? (UStR, Rz 1984)

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