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Brexit und Umsatzsteuer, Heft 190/2020

USt 2020, 3 Heft 190 v. 10.12.2020

Im Übergangszeitraum 1.2.bis 31.12.2020 gilt das Vereinigte Königreich noch als Gemeinschaftsgebiet. Ab dem 1.1.2021 gilt das Austrittsabkommen (soweit nicht noch weitere Abkommen folgen) und Großbritannien (Vereinigtes Königreich einschließlich Insel Man) gilt als Drittlandsgebiet.

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