Mit dem geplanten Wartungserlass zu den Umsatzsteuerrichtlinien hat sich das BMF auch damit befasst, ob ein Online-Fernunterricht sowie ein Surf- und Segelunterricht unter die unechte Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a und b UStG für Schulen und Privatlehrer fällt.
Was versteht man unter dem Begriff "Schule"?