Steuerfreie Einfuhr und steuerfreier Erwerb von Hilfsgütern
Der Zeitraum für die steuerfreie Einfuhr und für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Hilfsgütern im Rahmen der COVID-19-Krise wurde im Rahmen des EU-Beschlusses vom 28.10.2020 vom 30.1.2020 bis 30.4.2021 festgesetzt.