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Umsatzsteuerliche Auswirkungen des Brexits in 2020, Heft 181/2020

USt 2020, 2 Heft 181 v. 10.3.2020

Das Vereinigte Königreich ist per 31.01.2020 aus der EU ausgetreten. Das Austrittsabkommen sieht derzeit eine Übergangsperiode bis zum 31. Dezember 2020 vor. In dieser Übergangsperiode wird das Vereinigte Königreich weiterhin als Mitgliedstaat der EU behandelt. Während der Übergangsperiode ist das EU-Recht hinsichtlich des Vereinigten Königreiches weiterhin anzuwenden. Bis zum 31.12.2020 treten daher im Bereich der Umsatzsteuer keine Änderungen ein.

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