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Eigenverbrauch im Umsatzsteuerrecht, Heft 181/2020

USt 2020, 1 Heft 181 v. 10.3.2020

§ 3 Abs. 2, § 3a Abs. 1a, § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG

Grundsätzliches

Mit der Besteuerung des Eigenverbrauchs wird ein vorgenommener Vorsteuerabzug wieder rückgängig gemacht. Damit wird der Unternehmer (und auch seine Dienstnehmer) grundsätzlich den anderen Endverbrauchern gleichgestellt. Eigenverbrauch ist bei jeder Rechtsform eines Unternehmens möglich, somit auch bei juristischen Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine etc.).

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