Der VwGH hat mit seiner Entscheidung vom 31.01.2019, Ra 2017/15/0034, über die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung bei einem im Ausland ansässigen Unternehmer entschieden. Die Entscheidung des BFG vom 21.03.2017, RV/6100680/2016, wurde wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Sachverhalt