Die steuerfreie i.g. Lieferung ist derzeit sehr betrugsanfällig. Die einzelnen Mitgliedstaaten knüpfen an die Steuerfreiheit dieser Lieferungen unterschiedliche Voraussetzungen. Um Missbräuche zu vermeiden und um eine Vereinheitlichung der Voraussetzungen zu erreichen, hat der Rat der Europäischen Union eine Änderung der Durchführungsverordnung EU 282/2011 beschlossen. Diese Durchführungsverordnung (EU) 2018/1912 des Rates vom 4. Dezember 2018 mit der insbesondere ein Art 45a eingefügt wird, tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.