(VereinsR 2002,Rz 882 ff)
Unterhält ein Verein Profisportmannschaften, verliert er dadurch grundsätzlich die Gemeinnützigkeit. Ein Profibetrieb liegt dann vor, wenn die Anzahl von einsetzbaren Profispielern (Spieler erhält eine Vergütung von mehr als € 21.000,– brutto pro Spielsaison; VereinsR 2002 Rz 879) höher ist als die Hälfte der in den Spielberichten vorgesehenen Anzahl von einsetzbaren Spielern ist.

