Ein Grundsatz der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU ist der, dass Umsatzsteuer dort anfallen sollte, wo eine Leistung konsumiert wird. Dieser Grundsatz wurde bei grenzüberschreitenden Liefergeschäften innerhalb der EU in der Unternehmerkette bisher dadurch erreicht, dass die Lieferung im Abgangsstaat steuerbefreit wird, im Empfängerstaat wird sie der Umsatzsteuer (in Form der Erwerbsteuer) unterworfen.

