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Umsatzbesteuerung von Sportvereinen, Heft 153/2017

USt 2017, 1 Heft 153 v. 10.11.2017

Die unechte Steuerbefreiung von gemeinnützigen Sportvereinen ist im § 6 Abs. 1 Z 14 UStG geregelt, wobei satzungsmäßiger Zweck die Ausübung des Körpersportes sein muss. Der Begriff Körpersport ist weit auszulegen, sodass darunter jede Art von sportlicher Betätigung fällt (z.B. auch Motorsport, Segelfliegen und Schießen, UStR Rz 884).

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