Im Erkenntnis vom 27.4.2017, Ro 2015/15/0026 hatte sich der VwGH mit der Frage zu befassen, ob bei einer sog. geteilten oder gebrochenen Warenbewegung eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen kann. Von einer gebrochenen Warenbewegung spricht man dann, wenn sowohl der Lieferer als auch der Abnehmer (oder ein Beauftragter) die Ware befördern oder versenden.
Sachverhalt

