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Vorsteuererstattung – Frist 30.9.2017, Heft 150/2017

USt 2017, 2 Heft 150 v. 10.8.2017

Anträge österreichischer Unternehmer auf Erstattung der in anderen EU-Mitgliedstaaten bezahlten Vorsteuern 2016 können nur noch bis 30.9.2017 gestellt werden. Diese Frist ist eine Fallfrist, daher nicht verlängerbar. Der Antrag muss über FinanzOnline gestellt werden, wobei für jeden Staat ein eigener Antrag zu stellen ist. Die Vorlage einer Unternehmerbescheinigung U 70 ist nicht mehr erforderlich. Die Erstattungsanträge österreichischer Unternehmer werden für alle Mitgliedstaaten in deutscher Sprache gestellt.

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