vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, Heft 148/2017

USt 2017, 2 Heft 148 v. 10.6.2017

Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren wie z.B. Bier, Wein, Kaffee, Treibstoffe u.a. über das so genannte "Deutsche Eck" von einem österreichischen Bundesland z.B. nach Tirol transportiert, wäre es grundsätzlich erforderlich, die Waren beim deutschen Zoll anzumelden. Um diese Anmeldung zu vermeiden, gibt es ein vereinfachtes Verfahren auf drei Routen in Deutschland, auf dem "Großen Deutschen Eck" (Autobahn), auf dem "Kleinen Deutschen Eck" (Deutsche Bundesstraße 21) und auf der deutschen Bundesstraße 305.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!