Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 18.1.2017 Sjelle Autogenbrug über die Anwendung der Differenzbesteuerung bei der Lieferung von Auto-Ersatzteilen entschieden.
Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG
Die Differenzbesteuerung ist unter folgenden Voraussetzungen anwendbar:

