Öffentliche Schulen (auch Hochschulen und Universitäten) zählen mit ihrer Unterrichtstätigkeit zum Hoheitsbereich. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden sind auch Privatschulen von der Umsatzsteuer befreit.
Öffentliche Schulen (auch Hochschulen und Universitäten) zählen mit ihrer Unterrichtstätigkeit zum Hoheitsbereich. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden sind auch Privatschulen von der Umsatzsteuer befreit.
