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Differenzbesteuerung und innergemeinschaftliche Erwerbe, Heft 141/2016

USt 2016, 3 Heft 141 v. 10.11.2016

Differenzbesteuerung

Zur Vermeidung von Doppelbelastungen oder Wettbewerbsverzerrungen sieht das österreichische Umsatzsteuerrecht im § 24 UStG für Wiederverkäufer die Möglichkeit der so genannten Differenzbesteuerung für bestimmte Gegenstände vor. Konkret betrifft das bewegliche, körperliche Gegenstände (zumeist Gebrauchtgegenstände wie Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten, Kfz).

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