Bei einem Reihengeschäft werden von mindestens drei Unternehmern Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand abgeschlossen, wobei der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer gelangt. Für jeden einzelnen (gedanklich) hintereinander stattfindenden Umsatz in der Reihe ist der Leistungsort neu zu bestimmen (UStR 2000, RZ 450). Die Bestimmung des Leistungsortes sowie die umsatzsteuerlich korrekte Abhandlung der Reihengeschäfte stellen idR eine geringe Hürde dar. Vielmehr liegt das Problem in der Identifizierung eines Reihengeschäfts durch die Mitarbeiter/innen, da diese oftmals fachfremd (z.B. Vertrieb) sind. Dazu sollte das IKS neben laufenden Schulungen den Einsatz von Checklisten vorsehen.

