Differenzbesteuerung
Zur Vermeidung von Doppelbelastungen oder Wettbewerbsverzerrungen sieht das österreichische Umsatzsteuerrecht im § 24 UStG für Wiederverkäufer die Möglichkeit der so genannten Differenzbesteuerung für bestimmte Gegenstände vor. Konkret betrifft das bewegliche, körperliche Gegenstände (zumeist Gebrauchtgegenstände wie Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten, Kfz).

