Werden – häufig von ansonsten nicht unternehmerisch tätigen Personen – Wohnflächen für Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung gestellt, stellt sich regelmäßig die Frage nach der dafür zu verrechnenden Umsatzsteuer.
Werden – häufig von ansonsten nicht unternehmerisch tätigen Personen – Wohnflächen für Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung gestellt, stellt sich regelmäßig die Frage nach der dafür zu verrechnenden Umsatzsteuer.
