Elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU werden an jenem Ort ausgeführt, an dem der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz hat. Das hat zur Konsequenz, dass sich Unternehmer, die solche Leistungen an Nichtunternehmer in mehreren Mitgliedstaaten erbringen, sich in jedem dieser Staaten registrieren lassen müssen, dort Steuererklärungen einreichen und dort Zahlungen tätigen müssen.

