Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Der Gegenstand der Lieferung muss von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat befördert oder versendet werden.Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Der Gegenstand der Lieferung muss von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat befördert oder versendet werden.