Im Umsatzsteuerprotokoll 2015 wird u.a. die Frage behandelt, inwieweit bei der Eigenveranstaltung von Messen und bei der Vermietung von Flächen und Räumlichkeiten einschließlich aller Zusatzleistungen die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 16 UStG (Grundstücksvermietung) zur Anwendung kommt.
a) Selbst veranstaltete Messen

