Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Kraftfahrzeuge (KFZ) an Privatpersonen können als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt werden. Bei der Lieferung neuer KFZ kommt es immer zur Besteuerung im Bestimmungsland, da alle Steuerpflichtigen (Privatpersonen, Schwellenerwerber und Unternehmer) einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern haben (Art. 1 Abs. 6 – 9 UStG und Art. 3 Abs. 7 UStG).

