Der Betreiber eines Sportcenters versteuerte einen Teil seiner Umsätze mit dem Normalsteuersatz und behandelte den zweiten Teil als umsatzsteuerfreie Grundstücksumsätze.
Der Betreiber eines Sportcenters versteuerte einen Teil seiner Umsätze mit dem Normalsteuersatz und behandelte den zweiten Teil als umsatzsteuerfreie Grundstücksumsätze.
