Aufgrund der Einführung des Steuersatzes von 13 % ab Jänner 2016 stellt sich die Frage, wie die Aufteilung eines pauschalen Entgelts, das Beherbergung und Verköstigung beinhaltet (z.B. Halbpension), zu erfolgen hat. Der Wartungserlass 2015 vom 4. November 2015 zu den UStR enthält dazu in der Rz 1369 wichtige Aussagen, die nachfolgend näher erläutert werden.
Aufteilung des Entgelts bei Vorliegen von Einzelverkaufspreisen

