Für Umsätze mit Münzen kommt ab dem 1.1.2016 entweder eine Umsatzsteuerbefreiung oder der Umsatzsteuersatz von 20 % zur Anwendung. Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 entfällt ab 1.1.2016 der ermäßigte Steuersatz von 10 % für Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für diese Umsätze mehr als 250 % des zugrundeliegenden Metallwerts übersteigt.

