Gebühren für Abfallsammelstellen
Eine Gemeinde schrieb dem Beschwerdeführer als Miteigentümer eines Grundstückes eine Gebühr für die Benutzung der Abfallsammelstelle in der Höhe von € 20,– (inkl. USt) vor. Gegen die "Hinzurechnung" einer Umsatzsteuer richtete sich die Berufung.

