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Land- und forstwirtschaftliche Lieferungen und Leistungen ab 2016, Heft 129/2015

USt 2015, 2 Heft 129 v. 10.11.2015

Da die Anwendung der Pauschalierung in der Praxis die mit Abstand am häufigsten verwendete Gewinnermittlungsart der Land- und Forstwirte ist, wird in der Folge in erster Linie auf die Auswirkungen der Steuerreform 2015/2016 auf die pauschalierten Land- und Forstwirte eingegangen. Nicht pauschalierte Land- und Forstwirte sind durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 – aus umsatzsteuerlicher Sicht - ausschließlich durch die Einführung des 13%igen Umsatzsteuersatzes betroffen.

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