Da die Anwendung der Pauschalierung in der Praxis die mit Abstand am häufigsten verwendete Gewinnermittlungsart der Land- und Forstwirte ist, wird in der Folge in erster Linie auf die Auswirkungen der Steuerreform 2015/2016 auf die pauschalierten Land- und Forstwirte eingegangen. Nicht pauschalierte Land- und Forstwirte sind durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 – aus umsatzsteuerlicher Sicht - ausschließlich durch die Einführung des 13%igen Umsatzsteuersatzes betroffen.

