Eine WEG gilt umsatzsteuerlich als Unternehmer, weil sie einerseits im eigenen Namen nach außen auftritt, Leistungen in Auftrag gibt und bezahlt und andererseits dadurch nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig wird, indem sie von den einzelnen Mit- und Wohnungseigentümern den auf sie entfallenden Teil an den Kosten einhebt (vgl. z.B. VwGH 24.2.2011, 2007/15/0129).

