Am 07.07.2015 wurde das Steuerreformgesetz 2015/2016 vom Nationalrat beschlossen, mit dem unter anderem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wurde. So wurde neben zahlreichen anderen Änderungen der bisher begünstigte Steuersatz von 10 % bzw. 12 % auf 13 % für verschiedene umsatzsteuerpflichtige Umsätze wie Beherbergung, lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, kulturelle Dienstleistungen, Filmvorführungen, Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler, Schwimmbäder, Ab-Hof-Wein etc. erhöht. Der folgende Beitrag behandelt die Auswirkungen der Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer auf die Tourismusbranche.

