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Vermietung von Beförderungsmitteln, Heft 121/2015

USt 2015, 2 Heft 121 v. 10.3.2015

Der Leistungsort bei der Vermietung von Beförderungsmitteln richtet sich nach § 3a Abs. 12 UStG und hängt davon ab, ob es sich um eine kurz- oder langfristige Vermietung handelt.

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