Eigengeschäfte werden im eigenen Namen getätigt. Der gesamte Erlös ist umsatzsteuerpflichtig, Vorsteuern sind im Normalfall abzugsfähig. Vermittlungsgeschäfte werden im fremden Namen (auf Provisionsbasis) getätigt. Umsatzsteuerpflichtig ist nur die Provision.
Steuerliche Anerkennung eines Vermittlungsgeschäftes

