(UStR 2000, Rz 641n ff)
Leistungsortbestimmung
Der Leistungsort von Telekommunikations- sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer liegt seit 1. Jänner 2015 am Empfängerort (= Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Leistungsempfängers).

