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Umsatzsteuer und Liebhaberei, Heft 118/2014

USt 2014, 3 Heft 118 v. 10.12.2014

Liebhaberei gemäß § 2 Abs. 5 Z 2UStG

Eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei), gilt gemäß § 2 Abs. 5 Z 2 UStG nicht als unternehmerische Tätigkeit.

Unternehmerische Tätigkeit

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