Weihnachtsgeschenke und Umsatzsteuer
Weihnachtsgeschenke an Dienstnehmer unterliegen gem. § 3 Abs. 2 UStG der Umsatzsteuer, sofern für diese Gegenstände ein voller oder teilweiser Vorsteuerabzug zulässig ist. Bloße Aufmerksamkeiten ohne ins Gewicht fallende Bereicherung des Dienstnehmers sind jedoch nicht steuerbar. Die Kosten der Weihnachtsfeier selbst gelten ebenfalls nicht als steuerbarer Eigenverbrauch.

