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Die Umsatzsteuer im Ausland – Großbritannien – Teil 2, Heft 118/2014

USt 2014, 2 Heft 118 v. 10.12.2014

Ordnungsgemäße Rechnung und elektronische Rechnung:

Rechnungen sind in GB innerhalb von 30 Tagen zu erstellen. Die Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten:

Name, Anschrift und UID-Nummer des Leistenden

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