Im § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a und b UStG ist die unechte Befreiung für Umsätze von privaten Schulen und Privatlehrern geregelt. Nachfolgend werden die wichtigsten Bestimmungen dazu aus den Umsatzsteuerrichtlinien dargestellt. Außerdem wird das VwGH-Erkenntnis vom 21.11.2013 mit der Geschäftszahl 2011/15/0109 besprochen, das eine zu den Umsatzsteuerrichtlinien abweichende Rechtsauffassung enthält.

