Das BMF hat mit Erlass vom 24.2.2014, BMF-010219/ 0488-VI/4/2013 seine Rechtsansicht zur ertrag- und umsatzsteuerlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen bekannt gegeben. Ersetzt werden dadurch derbisher anzuwendende Erlass vom 8.10.2012, BMF-010203/0452-VI/6/2012, die UStR 2000 Rz 2902 sowie die Äußerungen zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen auf oder neben privaten Eigenheimen im Salzburger Steuerdialog 2009.

