Pferdepauschalierungsverordnung
Ab 1.1.2014 fallen Umsätze aus der so genannten Pensionshaltung von Pferden nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung, sind also nicht gem. § 22 UStG „abpauschaliert“ (UStR 2000, Rz 2877). Die Umsätze aus dem Unterstellen und Füttern und der Pflege von „fremden“ Pferden sowiedas Vermieten von eigenen Pferden zu Reitzwecken unterliegen daher den allgemeinen Bestimmungen des USt-Gesetzes.

