Führt ein Unternehmer Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine nichtunternehmerische juristische Person aus, ist er verpflichtet, Rechnungen auszustellen.
Rechnungslegung durch den inländischen Leistungserbringer bei Leistungen an einen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet (UStR 2000, Rz 1501a)

