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Überprüfung der UID-Nummer, Heft 97/2013

USt 2013, 3 Heft 97 v. 5.3.2013

Österreichische UID

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz UID-Nummer) wird gem. Art. 28 UStG vom Finanzamt allen Unternehmern erteilt, die im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringen, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Fehlt das Recht auf Vorsteuerabzug bzw. handelt es sich um einen gem. § 22 UStG pauschalierten Land- und Forstwirt oder um eine nichtunternehmerische juristische Person, wird eine UID-Nummer auf Antrag erteilt.

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