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Die UID von Briefkastenfirmen

USt 2013, 3 Heft 106 v. 29.11.2013

Allgemeines zur UID-Nummer

Österreichische Unternehmer benötigen die UID, um steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen zu können. Durch die UID-Angabe gibt der Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet der EU an, dass er als Unternehmer auftritt und er als Leistungsempfänger im anderen Mitgliedstaat der Erwerbsbesteuerung unterliegt.

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