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Durchlaufende Posten gem. § 4 Abs. 3 UStG

USt 2013, 2 Heft 106 v. 29.11.2013

Grundsätzlich ist die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer das Entgelt. Zum Entgelt gehört alles, was der Leistungsempfänger aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten, und auch das, was der Leistungsempfänger freiwillig aufwendet, um die Leistung zu erhalten, wie z.B. Trinkgelder oder Spenden für Ehrenkarten.

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