Teilrechnung und Teilschlussrechnung
Ergänzend zu unserem Beitrag in der USt-Aktuell 105/ November 2013 noch einige Hinweise auf gängige Bezeichnungen in der Baubranche.
Wird vom leistenden Unternehmen eine Teilzahlung gefordert und ist die vereinbarte Leistung noch nicht erbracht (noch keine Bauabnahme), wird von Anzahlungsrechnungen, Abschlagsrechnungen, Teilzahlungsanforderungen und auch von Teilrechnungen gesprochen.

