Wird ein neues Fahrzeug aus der EU erworben, liegt stets ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Dies gilt unabhängig vom Status des Lieferers und des Erwerbers, d.h. es ist egal, ob es sich dabei um Unternehmer oder Privatpersonen handelt (UStR 2000 Rz 3651).
Wann liegt ein neues Fahrzeug vor? (UStR 2000, Rz 3676 ff)
