Ein pauschalierter Landwirt erzielt nur sehr geringe Umsätze. Fällt er, falls er die Umsatzgrenze des § 6 Abs. 1 Z 27 unterschreitet, unter die Kleinunternehmerregelung?
Der pauschalierte Landwirt erzielt neben seinen land- und forstwirtschaftlichen Einkünften noch solche aus Vermietung einer Liegenschaft. Ist die Kleinunternehmerregelung zu beachten, wie ist die Umsatzgrenze zu berechnen?

